NORIS-PD® – Unsere AGB

 

§ 1 Anwendungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn es sich bei dem Vertragspartner um einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Solche Vertragspartner werden nachfolgend als Kunden bezeichnet.
2. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden nicht verdrängt. Der Geltung entgegenstehender oder ergänzender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.

 

§ 2 Vertragsabschluss

1. Das in einer Bestellung des Kunden liegende Vertragsangebot kann innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Bestellung schriftlich oder durch Auslieferung der Ware oder Ausführung der Leistung angenommen werden.
2. Wir können uns vom Vertrag lösen, wenn trotz Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit Zulieferern die Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß erfolgt. In diesem Falle wird der Kunde über Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert und erhält die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet.

 

§ 3 Vergütung

1. Von uns genannte, angebotene oder bestätigte Preise sind stets Nettopreise, zu denen die gesetzliche Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe hinzukommt, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
2. Sofern Waren oder Dienstleistungen erst nach Ablauf von vier Monaten nach Vertragsabschluss geliefert oder erbracht werden sollen, können von uns die Preise nach billigem Ermessen erhöht werden, falls sich für uns die Herstellungskosten oder Gestehungskosten erhöhen. Die Preiserhöhung ist nur in dem anteiligen Verhältnis zulässig, in dem sich die genannten kosten erhöht haben.
3. Wird die gesetzliche Umsatzsteuer nach Vertragsabschluss verringert oder erhöht, so führt dies zu einer entsprechenden Verringerung oder Erhöhung der Vergütung in Ansehung der Umsatzsteuer.
4. Die Vergütung für gelieferte Ware oder erbrachte Leistungen ist am 10. Tag nach Zugang einer entsprechenden Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Während des Verzuges sind vom Kunden die gesetzlichen Verzugszinsen zu leisten. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleiben vorbehalten.

 

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Gegen unsere Vergütungsansprüche kann der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Gegenforderungen die Aufrechnung erklären. Zurückbehaltungsrechte können vom Kunden nur ausgeübt werden, wenn seine Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

 

§ 5 Ausschlussfrist für Mängelanzeige

Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Ware und erbrachte Leistungen unverzüglich zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Lieferung oder Leistungserbringung schriftlich zu rügen. Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden wegen solcher offensichtlicher Mängel. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der schriftlichen Rüge. Ein Mangel ist offensichtlich im vorstehenden Sinne, wenn er so offen zu Tage liegt, dass er auch einem nicht fachkundigen Durchschnittskunden ohne besondere Aufmerksamkeit auffällt.

 

§ 6 Gewährleistung

1. Für Mängel leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Schlägt die Nacherfüllung gemäß Ziffer 1 fehlt, bleibt dem Kunden das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vorbehalten.
3. Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach Ablauf einer Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht in den Fällen des § 438 Absatz 1 Nummer 2 und § 634 a Absatz 1 Nummer 2 BGB.

 

§ 7 Haftungsbeschränkung

1. Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, tritt nur ein, soweit der eingetretene Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verursacht worden oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, wenn deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und der Kunde auf deren Einhaltung regelmäßig vertrauen darf.
2. Haften wir für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsabschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen mussten.
3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Beauftragten.
4. Eine eventuelle Haftung für das Fehlen zugesicherter oder garantierter Eigenschaften, aufgrund des Produkthaftungsgesetzes oder für Verletzungen von Körper, Leben oder Gesundheit bleibt unberührt.

 

§ 8 Anwendbares Recht

Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

 

§ 9 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag resultierenden oder mit ihm im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten wird das Gericht am Sitz der NORIS Personaldienste vereinbart, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

 

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so soll dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berühren. Vielmehr ist anstelle der weggefallenen Bestimmung eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst nahekommende Ersatzregelung zu vereinbaren. Gleiches gilt entsprechend für den Fall, dass der Vertrag eine Lücke aufweist. Für den Fall, dass diese AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, bleibt der Vertrag im Übrigen nach Maßgabe des § 306 BGB wirksam.

 

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